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Der Eingang wie auch der Bürgersteig vor dem Haus wie auch der Weg zur Mülltonne müssen sicher sein. Schnee wegräumen und Granulat/Salz streuen hat zwischen 7:00 und 20:00 Uhr zu erfolgen (für Feiertage bestehen großzügigere Bestimmungen). | |||
Genaue Auskunft ergeben sich aus den Ortssatzungen der Gemeinden und Städte. | |||
Hauseigentümer können diese Aufgaben auch auf den/die Mieter übertragen. Das gehört im Mietvertrag dann vereinbart. | |||
Der Hauseigentümer muß aber seiner Kontrollpflicht nachkommen und die übertragene Winterdienstarbeit auch kontrollieren. Dies wird häufig vernachlässigt. Dann ist der Hauseigentümer bei auftretenden Schäden zum Schadenersatz verpflichtet. | |||