Impfschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
161 Bytes entfernt ,  09:48, 12. Jan. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:
Zu den üblichen Nebenwirkungen einer Impfung gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Zu den üblichen Nebenwirkungen einer Impfung gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.


Selten treten schwere Komplikationen oder bleibende Schäden auf. Ist das der Fall haftet der Staat.  
Selten treten schwere Komplikationen oder bleibende Schäden auf. Ist das der Fall, haftet ggf. der Staat.  


, gibt es eine Haftung und die Chance auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Laut Rechtsanwalt Tsambikakis haftet dann der Staat: "Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen." Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt.
"Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen." Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt.






👁 Siehe auch: [[]]<br />
👁 Siehe auch: [[]]<br />
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung<br />
 




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü