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Zu den üblichen Nebenwirkungen einer Impfung gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. | Zu den üblichen Nebenwirkungen einer Impfung gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. | ||
Selten treten schwere Komplikationen oder bleibende Schäden auf. Ist das der Fall haftet der Staat. | Selten treten schwere Komplikationen oder bleibende Schäden auf. Ist das der Fall, haftet ggf. der Staat. | ||
"Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen." Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. | |||
👁 Siehe auch: [[]]<br /> | 👁 Siehe auch: [[]]<br /> | ||
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung | Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung<br /> | ||