Privatrechtsschutzversicherung, Arbeitsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Arbeitsrechtsschutzversicherung  wird i.d.R.  nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung  wird i.d.R.  nur in Verbindung mit dem allgemeinen Privatrechtsschutz angeboten.


'''Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:'''<br />
*'''Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten um:'''<br />


- Abmahnungen,<br />
- Abmahnungen,<br />
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- Jugendschutz, Mutterschutz.
- Jugendschutz, Mutterschutz.


'''Leistungen und Kostenübernahme für:'''<br />
*'''Leistungen und Kostenübernahme für:'''<br />


- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),<br />
- eigene Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),<br />
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- Kosten der Gegenseite.<br />
- Kosten der Gegenseite.<br />


'''Wartezeiten'''<br />
*'''Wartezeiten'''<br />


nach drei Monaten Wartezeit in Anspruch nehmen.
Die Wartezeit beträgt drei Monate, danach können Leistungen beansprucht werden.
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