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Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. | Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. Sollte ein Rechtsstreit zu befürchten sein sollte das Erbrecht umfassend versichert werden.<br /> | ||
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein. | |||