45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. <br /> | Die Privatrechtsschutzversicherung enthält i.d.R. lediglich eine erste anwaltliche Beratung in Sachen Erbrecht. <br /> | ||
Zeile 6: | Zeile 5: | ||
⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein. | ⚠️ Der Erblasser muß vor dem Vertragsabschluss noch am Leben sein. | ||