Privatrechtsschutzversicherung, ohne Wartezeiten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
XXX




'''Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel'''<br />
Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.




'''Gängige Wartezeiten'''<br />


* '''Privatrechtsschutzversicherung'''<br />
- Beratungsrechtsschutz - keine Wartezeiten<br />
- Schadenersatz - keine Wartezeiten <br />
- Steuerrecht - keine Wartezeiten<br />
- Opferrechtsschutz - keine Wartezeiten <br />
- Verwaltungsrecht - 3 Monate Wartezeiten <br />
- Unterhaltsrechtsschutz - 12 Monate Wartezeiten<br />
- Scheidungsrechtsschutz - 36 Monate Wartezeiten<br />


* '''Berufs, Arbeitsrechtsschutz'''<br />
- Disziplinarrecht - keine Wartezeiten<br />
- Standesrecht - keine Wartezeiten<br />
- Arbeitsrecht - 3 Monate Wartezeiten<br />


'''Rechtsschutz­­­versicherung ohne Wartezeit beim Versichererwechsel'''<br />
* '''Verkehrsrechtsschutz'''<br />
- Steuerecht - keine Wartezeiten<br />
- Strafrecht - keine Wartezeiten<br />
- Verwaltungsrecht (Verkehrssachen) - keine Wartezeiten<br />
- Sozialrecht - keine Wartezeiten<br />


Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte.
* '''Mietrechtsschutz'''<br />
- Ordnungswidrigkeiten - keine Wartezeiten<br />
- Wohnungsrecht - 3 Monate Wartezeiten<br />
- Grundstücksrecht - 3 Monate Wartezeiten<br />
- Steuerrecht - 3 Monate Wartezeiten<br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü