45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Für sogenannte Listenhunde besteht generell die Leinenpflicht und ist gesetzlich vorgeschrieben, | Für sogenannte Listenhunde besteht generell die Leinenpflicht und ist gesetzlich vorgeschrieben, | ||
In den Folgenden Bundesländern besteht Leinenpflicht: | |||
- Hamburg, <br /> | |||
- Berlin, <br /> | |||
- Schleswig Hollstein<br /> | |||
- Niedersachsen <br /> | |||
in manchen gilt die Versicherungspflicht nur für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe, in anderen wiederum ist das Gewicht und die Größe entscheidend. Zum Beispiel in den ist die Hundehalterhaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben. EineHundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensforderungen Dritter, das gilt für die private Haftpflicht, für die KFZ-Haftpflicht und genauso für die Hundehaftpflichtversicherung. | |||
in manchen gilt die Versicherungspflicht nur für Hunde ab 40 cm Schulterhöhe, in anderen wiederum ist das Gewicht und die Größe entscheidend. Zum Beispiel in den |