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Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. | Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. | ||
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. | Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. | ||
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter anderes hierzu verpflichtet wurde. | |||
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