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Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt. | Kein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherte ohne Einwirkung von außen stürzt und sich hierbei zu Schaden kommt. | ||
Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat. | Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn auch irgendeine Form der Außeneinwirkung vorgelegen hat. | ||