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Besteht eine '''Krankenhaustagegeldversicherung''', so genügt eine ärztliche '''Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes''' mit der genauen Krankheitsbezeichnung und dem Namen der behandelten Person. | Besteht eine '''Krankenhaustagegeldversicherung''', so genügt eine ärztliche '''Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes''' mit der genauen Krankheitsbezeichnung und dem Namen der behandelten Person. | ||
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Schlagwort: Belegeinreichung, Kostennachweis, Kostenerstattung | Schlagwort: Belegeinreichung, Kostennachweis, Kostenerstattung | ||
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