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Man spricht von einem Fremdschaden, wenn durch die Schuld des Versicherten Personen verletzt oder das Eigentum Dritter beschädigt wird (siehe Sachschaden und Personenschaden). ... Außerdem wird der Begriff Fremdschaden im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der LKW-Versicherung verwendet. | |||
👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[Eigenschaden]] <br /> |