Subsidärshaftung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „ .-.-.-.“
(Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „ .-.-.-.“)
Zeile 1: Zeile 1:
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen.
Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
👁 Siehe auch: [[Subsidaritätsklausel]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Kfz-Versicherung,]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Rechtsschutzversicherung,]]  <br />




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü