45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht. | Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht. | ||
'''Die Verkehrssicherungspflicht betrifft nicht nur den Eigentümer der Gefahrenquelle, sondern auch jeden, der tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, über die gefahrauslösende Sache zur verfügen. | ⚠️ '''Die Verkehrssicherungspflicht betrifft nicht nur den Eigentümer der Gefahrenquelle''', sondern auch jeden, der tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, über die gefahrauslösende Sache zur verfügen.' | ||
Beispiele: | Beispiele: |