Werte / Zahlen / Daten / Indizis: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Sozialversicherung Bezugsgrößen / § 18 SGB V</big>'''
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Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen  Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet.
Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten, hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden, des vorvergangenen  Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet.
 
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