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- halt der Versicherer den Versicherungsnehmer aufgefordert "gefahrvolle Umstände" zu beheben, zu beseitigen und der Kunde kam dem nicht nach, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig. | - halt der Versicherer den Versicherungsnehmer aufgefordert "gefahrvolle Umstände" zu beheben, zu beseitigen und der Kunde kam dem nicht nach, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig. | ||
Schäden unter den Familienangehörigen treten sehr häufig auf. Die Kinder reiten, es kommt zu einem Sturz mit Verletzungen. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung springt hier nicht ein, Schäden an Familienmitgliedern sind | Schäden unter den Familienangehörigen treten sehr häufig auf. Die Kinder reiten, es kommt zu einem Sturz mit Verletzungen. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung springt hier nicht ein, da Schäden an Familienmitgliedern ausgeschlossen sind. | ||
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