Pferdehalterhaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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- halt der Versicherer den Versicherungsnehmer aufgefordert "gefahrvolle Umstände" zu beheben, zu beseitigen und der Kunde kam dem nicht nach, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.
- halt der Versicherer den Versicherungsnehmer aufgefordert "gefahrvolle Umstände" zu beheben, zu beseitigen und der Kunde kam dem nicht nach, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig.


Schäden unter den Familienangehörigen treten sehr häufig auf. Die Kinder reiten, es kommt zu einem Sturz mit Verletzungen. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung springt hier nicht ein, Schäden an Familienmitgliedern sind ausgeschlossen.
Schäden unter den Familienangehörigen treten sehr häufig auf. Die Kinder reiten, es kommt zu einem Sturz mit Verletzungen. Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung springt hier nicht ein, da Schäden an Familienmitgliedern ausgeschlossen sind.


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Insbesondere Schäden unter Familienangehörigen (wenn z. B. die eigenen Kinder mit dem Pferd reiten) sorgen immer wieder für Mißverständnisse, da die Pferdehaftpflicht in solchen Fällen nicht greift. Hier sollte z. B. mit einer separaten Reiterunfallversicherung vorgesorgt werden.
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