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Von der Nutzung des Pferdeanhängers hängt es ab, ob Versicherungspflicht besteht. Die Nutzungsart ist gegenüber der Zulassungsstelle anzuzeigen. Bei ausschließlich privater Nutzung wird ein grünes Kennzeichen vergeben. | |||
* '''Pferdeanhängerversicherung bei Anmeldung als Sportanhänger, nur bei privater Nutzung'''<br /> | * '''Pferdeanhängerversicherung bei Anmeldung als Sportanhänger, nur bei privater Nutzung'''<br /> | ||
Es besteht keine Versicherungspflicht wenn der Pferdeanhänger '''ausschließlich''' zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger (grünes Kennzeichen) zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz. | Es besteht '''keine Versicherungspflicht''' wenn der Pferdeanhänger '''ausschließlich''' zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger (grünes Kennzeichen) zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz. | ||
⚠️ Es besteht kein Versicherungsschutz wenn im Pferdeanhänger sonstige Dinge, selbst Pferdefutter, Heu und dergleichen mit transportiert werden. Schutz besteht nur wenn der Anhänger an das Zugfahrzeug auch tatsächlich angehängt ist. | ⚠️ Es besteht kein Versicherungsschutz wenn im Pferdeanhänger sonstige Dinge, selbst Pferdefutter, Heu und dergleichen mit transportiert werden. Schutz besteht nur wenn der Anhänger an das Zugfahrzeug auch tatsächlich angehängt ist. | ||
* '''Pferdeanhängerversicherung als Pflichtversicherung''' |