45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Hintergrund ist, dass der Tierhalter in den Augen des Gesetzgebers allein durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen soll.<br /> | Hintergrund ist, dass der Tierhalter in den Augen des Gesetzgebers allein durch die Haltung eines Tieres eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte schafft, für die er diesem gegenüber auch einstehen soll.<br /> | ||
Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd '''gelegentlich u. unentgeltlich | Ansprüche dritter Personen, denen der Pferdehalter das Pferd '''gelegentlich u. unentgeltlich als Fremd-, Gastreiter''' zur Verfügung stellt, sind mitversichert, nicht aber das Risiko einer Reitbeteiligung.<br /> | ||
⚠️ ''' Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer iund dem Pferdehüter zu unterscheiden,''' letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.<br /> | ⚠️ ''' Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer iund dem Pferdehüter zu unterscheiden,''' letztere benötigen eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung.<br /> |