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Es besteht '''keine Versicherungspflicht''' wenn der Pferdeanhänger '''ausschließlich''' zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger (grünes Kennzeichen) zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz. | Es besteht '''keine Versicherungspflicht''' wenn der Pferdeanhänger '''ausschließlich''' zum Pferdetransport genutzt wird, ist die Zulassung als Sportanhänger (grünes Kennzeichen) zulässig. Nur in der Zeit, die sie an ein Zugfahrzeug angehängt sind besteht dann Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung das Zug-Kfz. | ||
⚠️ Es besteht kein Versicherungsschutz wenn im Pferdeanhänger sonstige Dinge, selbst Pferdefutter, Heu und dergleichen mit transportiert werden. Schutz besteht nur wenn der Anhänger an das Zugfahrzeug auch tatsächlich angehängt ist.<br /> | ⚠️ Es besteht kein Versicherungsschutz wenn im Pferdeanhänger sonstige Dinge, selbst Pferdefutter, Heu und dergleichen mit transportiert werden. Schutz besteht auch nur wenn der Anhänger an das Zugfahrzeug auch tatsächlich angehängt ist.<br /> | ||