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- Die Überwachungspflicht
: Durch regelmäßige Stichproben muss der Bauherr die Baustelle persönlich überprüfen. <br /> | - Die Überwachungspflicht
: Durch regelmäßige Stichproben muss der Bauherr die Baustelle persönlich überprüfen. <br /> | ||
- Die Auswahlpflicht
: Der Bauherr ist auch verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der am Bau Beteiligten. <br /> | - Die Auswahlpflicht
: Der Bauherr ist auch verantwortlich für die sorgfältige Auswahl der am Bau Beteiligten. <br /> | ||
* '''Bauherrenrechtsschutzversicherung '''<br /> | |||
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* '''Bauleistungsversicherung '''<br /> | * '''Bauleistungsversicherung '''<br /> |