Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
(Die Seite wurde neu angelegt: „Privathaftpflichtversicherung, Leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br /> Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche…“)
 
Zeile 10: Zeile 10:


'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />
'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />


Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Navigationsmenü