Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br />
Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br />


Geregelt in § 276, Absatz2, BGB<br />


Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. § 276 2 BGB<br />
Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. <br />


'''Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.'''<br />
'''Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.'''<br />

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