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Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen:
Gem. §11 VersVermV ist der Versicherungsvermittler verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt die nachfolgenden Angaben verständlich und klar in Textform mitzuteilen:


* '''Name und Anschrift'''<br />


- Vorname und Nachname sowie Firmenname<br />
- Vorname und Nachname sowie Firmenname<br />
- betriebliche Anschrift<br />
- betriebliche Anschrift<br />


- '''Tätigkeitsart als'''<br />
- '''Tätigkeit als'''<br />


- Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO<br />
- Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO<br />
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