Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
153 Bytes hinzugefügt ,  10:50, 2. Mär. 2021
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:




Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang.
Als Ausnahme von der Vertrags- und Abschlussfreiheit gilt der Kontrahierungszwang. Dieser findet im Versicherungsbereich in den folgenden Sparten, Anwendung.
 
* '''Kfz Versicherung'''<br />
 
 
 
* '''Private Krankenversicherung'''<br />
 




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü