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Die Regulierung des Schadens durch den Hausratversicherer erfolgt erst, wenn die Bank nicht haftet oder auch kein anderer Versicherungsschutz für den Schaden aufkommt. Wie z.B. die Bankschließfachversicherung. | Die Regulierung des Schadens durch den Hausratversicherer erfolgt erst, wenn die Bank nicht haftet oder auch kein anderer Versicherungsschutz für den Schaden aufkommt. Wie z.B. die Bankschließfachversicherung. | ||