Kfz Versicherung, Annahmezwang: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 3: Zeile 3:




'''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
* '''Es gelten die folgenden Ausnahmen:<br />'''
- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
- Der Versicherte macht falsche Angaben,<br />
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
- es bestand bereits ein Versicherungsvertrag der wegen Nichtzahlung der Prämie oder arglistiger Täuschung vom Versicherer gekündigt wurde, <br />
Zeile 9: Zeile 9:




'''Die Ablehnungsfrist''' <br />
* '''Die Ablehnungsfrist''' <br />
ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.  
ist der Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag eines Versicherungsinteressenten annimmt oder ablehnt.  
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.  
Details zu dieser Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Die Ablehnungsfrist darf im Normalfall maximal vier Wochen betragen.  
Zeile 15: Zeile 15:




Schlagwort:




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü