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* '''Graffiti aus rechtlicher Sicht'''<br /> | * '''Graffiti aus rechtlicher Sicht'''<br /> | ||
Das illegale Anbringen eines Graffitis ist eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist. | |||