Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Umweltschadenversicherung'''<br />
* '''Umweltschadenversicherung'''<br />


Die Umweltschadenversicherung (USV) ist eine Unternehmensversicherung gegen Schäden an der Umwelt. Nach dem Umweltschadengesetz vom 14-11-2007 haften Verursacher von Umweltschäden nicht nur für Personenschäden, sondern auch für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Es besteht die Verpflichtung zur Sanierung.


Es gilt die so genannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, verursacht eine Produktionmasschine von einem Unternehmen einen Umweltschaden, ohne das der Schaden von einem Mitarbeiter verursacht wurde, haftet das Unternehmen trotzdem im vollen Umfang.


⚠️ Haftungsrisiken für Unternehmen ist sehr hoch, eine Vielzahl von Risiken sind nicht kalkulierbar. Wichtiger Hinweis: Bei der Suche nach dem Verursacher von Umweltschäden kann es zur sogenannten Durchgriffshaftung kommen. Geschäftsführer und Vorstände können persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar gemacht werden.


 
Ein Umweltschaden ist die Schädigung von natürlichen Lebensräumen, von geschützten Arten, von Gewässern und des Bodens. Im Rahmen der Umweltschadenversicherung besteht Versicherungsschutz für Schäden an geschützten natürlichen Lebensräumen und an besonders geschützten Tierarten, Pflanzenarten sowie Naturschutzgebiete und Vogelschutzgebiete.




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