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Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind. | Durch ein Statusfeststellungsverfahren wird geprüft und festgestellt ob Mitarbeiter sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten ausüben oder selbständig sind. | ||
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners | Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Statusfeststellungsverfahren bei der Mitarbeit des Ehepartners/Lebenspartners oder bei Angehörigen von geschäftsführenden Gesellschaftern. |