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| Die Grundfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn der Versicherte '''Fähigkeiten verliert, die es ihm nicht mehr ermöglichen seinen Beruf auszuüben'''. Beispiele: Ein Zahnarzt verliert die rechte Hand, ein Musiker verliert sein Gehör, ein Kranführer verliert die Sehkraft. | | Die Grundfähigkeitsversicherung springt mit einer Rente ein, wenn der Versicherte '''Fähigkeiten verliert, die es ihm nicht mehr ermöglichen seinen Beruf auszuüben'''. Beispiele: Ein Zahnarzt verliert die rechte Hand, ein Musiker verliert sein Gehör, ein Kranführer verliert die Sehkraft. |
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| '''NEU: Die Grundfähigkeitsversicherung die Bayerische:'''<br/>
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| Unsere Lebensgrundlage sind körperliche und geistige Fähigkeiten; Hierzu zählen: Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Greifen, Knien, Denken und Kreativität. Wird eine dieser Grundfähigkeiten verloren, merkt man erst, wie wichtig diese sind. Die Folgen aus dem Verlust einer Grundfähigkeit können für den Betroffenen zur Existenzbedrohung führen.<br/>
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| '''Um die finanziellen Folgen abzusichern hat die die Bayerische eine neue Grundfähigkeitsversicherung entwickelt - den ExistenzPlan'''. Der Kunde erhält bereits beim Verlust von nur einer Grundfähigkeit für mindestens 6 Monaten die vereinbarte monatliche Rente. Diese Rente erhält der Kunde solange, wie die Beeinträchtigung besteht, maximal bis zum 67. Lebensjahr. Die Rentenleistung wird auch bezahlt, wenn der Versicherte auch aufgrund der Beeinträchtigung weiterhin seiner beruflichen Tätigkeit nachkommen kann. Der ExistenzPlan sichert nicht nur die berufliche Tätigkeit des Versicherten sondern auch den Verlust der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Vielen Menschen wird durch die ExistenzPlan die Absicherung ihrer Arbeitskraft ermöglicht. Insbesondere dadurch, dass sich der Tarif individuell anpassen lässt.
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