Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Veranstaltungsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:




Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die '''Rechtsschutzversicherung''' schützt, ermöglicht dem Versicherungsnehmer aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.


Die '''Privathaftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die '''Haftpflichtversicherung''' hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü