45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
* Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, | * Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen, | ||
* Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird, | * Arbeitseinkommen, sofern es neben einer gesetzlichen Rente oder auch Versorgungsbezügen erzielt wird, | ||
* Vorruhestandsgeld . | * Vorruhestandsgeld .<br /> | ||
'''Bei Arbeitnehmern''' wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (XXX 2016: monatlich 4.237,50 Euro) zugrunde gelegt.<br /> | '''Bei Arbeitnehmern''' wird das Arbeitseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (XXX 2016: monatlich 4.237,50 Euro) zugrunde gelegt.<br /> | ||
Siehe auch: [https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf GKV Spitzenverband / beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Versicherter] (26 Seiten)<br /> | |||
'''Bei Rentnern''' der Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungsbezüge sowie das Arbeitseinkommen, das neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.<br /> | '''Bei Rentnern''' der Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbarer Versorgungsbezüge sowie das Arbeitseinkommen, das neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird.<br /> |