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Die '''Teilkaskoversicherung''' ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind. | Die '''Teilkaskoversicherung''' ersetzt Haarwildschäden die durch einen '''Zusammenstoß mit dem Tier''' entstanden sind.<br /> | ||
Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen: | Nach § 2 des Bundesjagdgesetzes sind die folgend genannten Tiere dem Haarwild zuzuordnen: | ||