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Gegen Sportunfähigkeit sind i.d.R. alle Berufssportler versicherbar, dies '''gilt für alle Sportarten.''' | |||
Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | |||
Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' sportunfähig wird. | |||
Welche Leistungsarten können vereinbart werden? | Welche Leistungsarten können vereinbart werden? |