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Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | Als Berufssportler gilt, der seinen Lebensunterhalt '''zu mehr als 50 % mit dem Sport verdient.''' | ||
* '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart. | * '''Versicherungsschutz''' besteht, wenn der/die Versicherte während der Vertragslaufzeit durch '''Krankheit oder Unfall''' zweifelsfrei sportunfähig wird. Dies bezieht sich auf die in der Police genannte Sportart.<br /> | ||
* '''Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod'''<br /> | * '''Versicherbar sind bei 100% Iger Sportunfähigkeit oder dem Unfalltod'''<br /> |