Aufsichtspflichtverletzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.
Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen.


Wird Ihr Kind von anderen Personen beaufsichtigt, zum Beispiel von der Nachbarin, der Oma, im Kindergarten oder einer Tagesmutter, übernimmt die Person automatisch die Aufsichtspflicht.




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