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Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend)'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des | Eine Aufsichtspflicht haben '''Eltern, Vormund, Lehrer, Ausbilder (nicht abschließend)'''. Aufsichtspflichtige Personen sind grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlich zufügt; ein Verschulden des Aufsichtspflichtigen ist nicht erforderlich. | ||
'''§ 832 BGB''' Haftung des Aufsichtspflichtigen<br /> | '''§ 832 BGB''' Haftung des Aufsichtspflichtigen<br /> | ||
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Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen. | Falls Ihr Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Ihre Pflicht einzugreifen. | ||
* '''Beispiele zur Aufsichtspflichtverletzung'''<br /> | * '''Beispiele zur Aufsichtspflichtverletzung'''<br /> |