Gebäudeversicherung private, Eigenleistungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Leistungsvoraussetzungen der Eigenleistungsversicherung'''
* '''Leistungsvoraussetzungen der Eigenleistungsversicherung bei Krankheit des Versicherungsnehmers'''
 
'''Krankheit des Versicherungsnehmers:'''


- Nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Monaten ab Beginn der Krankheit erfolgt die Leistungserbringung.<br />
- Nach Ablauf der Karenzzeit von 3 Monaten ab Beginn der Krankheit erfolgt die Leistungserbringung.<br />
- Die Zeitraum der Leistungserbringung beträgt maximal 15 Jahre<br />
- Der der Leistungsdauer beträgt maximal 15 Jahre<br />




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