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Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br /> | Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br /> | ||
Rücktransportkosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. <br /> | Anfallende Rücktransportkosten des Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. <br /> | ||
Hinweis: ''' | Hinweis: '''Auch wird die europäische Versichertenkarte von den ausländischen Ärzten nicht immer akzeptiert'''. Der Versicherte erhält dann eine Rechnung die er seiner Krankenkasse zur Erstattung vorlegt. Häufig übersteigt das Honorar des Auslandsarztes die Erstattungsleistung der gesetzlichen krankenkasse, '''so bleiben dann oftmals erhebliche Restkosten die der Versicherte selbst zahlen muss.<br />''' | ||
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung]] | Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Auslandskrankenversicherung]] |