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Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br /> | Die europäische Versicherungskarte (EHIC) gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die anfallenden Auslandskosten des Versicherten. Die EHIC befindet sich auf der ist Rückseite der deutschen Krankenkassen-Chipkarte.<br /> | ||
Anfallende Rücktransportkosten eines Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es werden hierfür keinerlei Leistungen erbracht. | '''Anfallende Rücktransportkosten eines Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Es werden hierfür keinerlei Leistungen erbracht.''' Daher ist es zu empfehlen eine private Reise- (kurze Reisedauer) oder eine Auslandskrankenversicherung (längerer Auslandsaufenthalt) abzuschliessen die die Rücktransportkosten erstatten. Gesetzliche Krankenkassen wie auch der Verbraucherschutz raten dies ebenso..<br /> | ||
Daher ist es zu empfehlen eine private Reise- (kurze Reisedauer) oder eine Auslandskrankenversicherung (längerer Auslandsaufenthalt) abzuschliessen die die Rücktransportkosten | |||