Vereinsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Entsteht ein Rechtsstreit, der ohne anwaltliche Vertretung nicht geschlichtet werden kann, so entstehen meist hohe Kosten, die ohne eine Vereinsrechtsschutzversicherung vom Verein zu tragen sind. Die Vereinsrechtsschutzversicherung übernimmt die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes. Bei einem Gerichtsverfahren werden die Gerichtsgebühren sowie die Kosten bzw. Auslagen für Zeugen und Sachverständige / Gutachter übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Vereinsrechtsschutzversicherung die Kosten der Gegenseite, wenn dies im Urteil entsprechend tituliert wurde.
Entsteht ein Rechtsstreit, der ohne anwaltliche Vertretung nicht geschlichtet werden kann, so entstehen meist hohe Kosten, die ohne eine Vereinsrechtsschutzversicherung vom Verein zu tragen sind. Die Vereinsrechtsschutzversicherung übernimmt die Vergütung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes. Bei einem Gerichtsverfahren werden die Gerichtsgebühren sowie die Kosten bzw. Auslagen für Zeugen und Sachverständige / Gutachter übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Vereinsrechtsschutzversicherung die Kosten der Gegenseite, wenn dies im Urteil entsprechend tituliert wurde.


* '''versicherter Personenkreis'''<br />
* '''versicherter Personenkreis, hierzu gehören'''<br />


Zum versicherten Personenkreis in der Vereinsrechtsschutzversicherung gehören der versicherte Verein, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und deren Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeit für den Verein.<br />
- der versicherte Verein, selbst <br />
- dessen gesetzliche Vertreter, <br />
- Angestellte und deren<br />
- Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeit für den Verein.<br />




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