Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.


⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nac !
⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nach !




45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü