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'''Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung''' | * '''Voraussetzungen zum Abschluss der privaten Arbeitslosenversicherung'''<br /> | ||
- Arbeitnehmer in einem ungekündigten abhängigen Beschäftigungsverhältnis; kein Ausbildungsverhältnis oder Probearbeitsverhältnis; kein direktes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem - Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br /> | |||
- Arbeitnehmer zwischen 18 und 67 Jahre (max. Eintrittsalter 60 Jahre)<br /> | |||
- befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden<br /> | |||
- monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 €<br /> | |||
- Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers in Deutschland<br /> | |||
* innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden. | * '''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''<br /> | ||
- innerhalb der ersten 3 Monate nach Versicherungsbeginn geht die Kündigungserklärung des Arbeitgebers dem Versicherungsnehmer zu. Die Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung werden jedoch zurückerstattet und der Versicherungsvertrag kann aufgelöst werden. | |||
- Bei Abschluss oder Änderung des Versicherungsvertrages besteht Kenntnis von der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses | |||
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👁 Siehe auch: | 👁 '''Siehe auch:''' <br /> | ||
[[Gesetzliche Arbeitslosenversicherung]] <br /> | |||
[[ Arbeitskraftabsicherung für Selbständige |Arbeitkraftabsicherung ]] <br /> | |||