Berufsunfähigkeitsversicherung, Infektionsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vor allem sind Arbeitsbereiche betroffen, bei denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht, wie z.B.:'''
'''Vor allem sind Arbeitsbereiche betroffen, bei denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht, wie z.B.:'''<br />


* Ärzte
- Ärzte<br />
* Zahnärzte
- Zahnärzte<br />
* Ergotherapeuten
- Ergotherapeuten<br />
* Physiotherapeuten
- Physiotherapeuten<br />
* Tierärzte
- Tierärzte<br />
* Landwirte
- Landwirte<br />
* Beschäftigte in Krankenhäusern
- Beschäftigte in Krankenhäusern<br />
* Beschäftigte in Arztpraxen
- Beschäftigte in Arztpraxen<br />
* Beschäftigte in Kindergärten
- Beschäftigte in Kindergärten<br />
* Beschäftigte in Metzgereien
- Beschäftigte in Metzgereien<br />
* Beschäftigte in Bäckereien
- Beschäftigte in Bäckereien<br />
* Beschäftigte in der Gastronomie
- Beschäftigte in der Gastronomie<br />




'''Leistungsfreiheit des Versicherers ohne Infektionsklausel'''
* '''Leistungsfreiheit des Versicherers ohne Infektionsklausel'''<br />


Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird.  
Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird.  
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'''Infektionskrankheiten'''
'''Infektionskrankheiten, Im Infektionsschutzgesetz sind die nachfolgenden Infektionen meldepflichtig:'''<br />


'''Im Infektionsschutzgesetz sind die nachfolgenden Infektionen meldepflichtig:'''
- Salmonellen<br />
- Hepatitis<br />
- HIV <br />
- Tuberkulose<br />
- Masern<br />
- Röteln<br />


* Salmonellen
* Hepatitis
* HIV
* Tuberkulose
* Masern
* Röteln


* '''Zu den meldepflichtigen Krankheiten und Infektionen zählen gem. § 6 IfSG:'''<br />


'''Zu den meldepflichtigen Krankheiten und Infektionen zählen gem. § 6 IfSG:'''
- Botulismus<br />
- Cholera<br />
- Diphterie<br />
- humaner Spongiformer Enzephalopathi<br />
- akuter Virushepatitis<br />
- enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)<br />
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieber<br />
- Masern<br />
- Meningokokken – Meninigitis- oder Sepsis<br />
- Milzbrand<br />
- Mumps<br />
- Pertussis<br />
- Polioyelitis<br />
- Pest<br />
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie<br />
- Tollwut<br />
- Typhus abdominalis / Paratyphus<br />
- Varizellen<br />


* Botulismus
* Cholera
* Diphterie
* humaner Spongiformer Enzephalopathi
* akuter Virushepatitis
* enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)
* virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
* Masern
* Meningokokken – Meninigitis- oder Sepsis
* Milzbrand
* Mumps
* Pertussis
* Polioyelitis
* Pest
* Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
* Tollwut
* Typhus abdominalis / Paratyphus
* Varizellen


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