45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 38: | Zeile 38: | ||
Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind. Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung.<br /><br /> | Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer vollständig leistungsfrei. Der Versicherungsnehmer handelt arglistig, wenn dieser einen Zweck verfolgt, der gegen die Interessen des Versicherers gerichtet sind. Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist der Versicherer berechtigt den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht des Versicherers besteht innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Obliegenheitsverletzung.<br /><br /> | ||
👁 Siehe auch: [[Versehensklausel]] <br /> | 👁 '''Siehe auch:''' <br /> | ||
[[Versehensklausel]] <br /> | |||
[[Schadenminderungspflicht]] <br /> | |||
Zeile 78: | Zeile 78: | ||
Schlagwort: Obliegenheit, Verletzung der Obliegenheit<br /><br /> | |||
-.-.-.- | -.-.-.- | ||
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] | [[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] |