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Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als Tierhalter für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch '''ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt.''' | Die Gefährdungshaftung sieht vor, dass der Halter einer bestimmten Einrichtung, einem Verkehrsmittels oder als Tierhalter für die Gefahren, die hiervon ausgehen, auch '''ohne eigenes Verschulden die Haftung trägt.''' | ||
Haftung basierend auf Gefährdung | * '''Haftung basierend auf Gefährdung'''<br /> | ||
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 701 - Haftung des Gastwirts | - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 701 - Haftung des Gastwirts | ||
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Schadenersatz Anspruchsarten | * '''Schadenersatz Anspruchsarten'''<br /> | ||
Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. | Im Rahmen der Haftpflicht besteht Anspruch auf Schadenersatz für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Im Rahmen der Gefährdungshaftung besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. |