Versicherungsmedizin: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsmedizin ist ein Teilgebiet der Sozialmedizin,[1] das sich nicht mit der Behandlung von Krankheiten bzw. Unfallfolgen befasst, sondern mit den Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern, den medizinischen Leistungserbringern, und den Versicherungsunternehmen. Die untersuchten Fragen sind nicht nur medizinischer, sondern auch juristischer und soziologischer Natur. Es bestehen inhaltliche Verbindungen zur Rechts- und Arbeitsmedizin.[2]
Versicherungsmedizin ist ein Teilgebiet der Sozialmedizin] das sich nicht mit der Behandlung von Krankheiten bzw. Unfallfolgen befasst, sondern mit den Beziehungen zwischen den Versicherungsnehmern, den medizinischen Leistungserbringern, und den Versicherungsunternehmen. Die untersuchten Fragen sind nicht nur medizinischer, sondern auch juristischer und soziologischer Natur. Es bestehen inhaltliche Verbindungen zur Rechts- und Arbeitsmedizin.


Versicherungsmediziner gibt es in der Versicherungswirtschaft seit den 1840er Jahren, als Versicherer begannen, Ärzte für die Risikoeinschätzung von erhöhten Krankheitsrisiken zu konsultieren. Das Tätigkeitsfeld des Versicherungsmediziners erstreckt sich in verschiedene Sparten wie Krankenversicherung, Lebensversicherung, Sachversicherung bzw. Berufsunfähigkeit.
Versicherungsmediziner gibt es in der Versicherungswirtschaft seit den 1840er Jahren, als Versicherer begannen, Ärzte für die Risikoeinschätzung von erhöhten Krankheitsrisiken zu konsultieren. Das Tätigkeitsfeld des Versicherungsmediziners erstreckt sich in verschiedene Sparten wie Krankenversicherung, Lebensversicherung, Sachversicherung bzw. Berufsunfähigkeit.


In der Sozialversicherung erstellen sogenannte Vertrauensärzte medizinische Gutachten für Behörden oder Sozialversicherungsträger. Sie untersuchen arbeitsunfähige Versicherte in Hinblick auf Dauer und Art ihrer Arbeitsunfähigkeit, entscheiden über Heilverfahren und sind als Rentengutachter tätig.[3] Private Versicherungen beauftragen sogenannte Gesellschaftsärzte[4] unter anderem mit der Begutachtung von Personenschäden oder bei Lebensversicherungen.[5] Die Tätigkeit des Gesellschaftsarztes unterscheidet sich teilweise von der Tätigkeit der Sozialmediziner.[6] Überschneidungen existieren beispielsweise durch die Begutachtungen auf Arbeitsunfähigkeit. Gegenwärtig werden Gutachten bei Privatversicherungen von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen ohne spezielle Zusatzausbildung erstellt. Von Fachärzten innerhalb der Sozialversicherungen (MDK, DRV) wird in Deutschland normalerweise das Additivfach Sozialmedizin[7] erwartet. Quelle: WIKIPEDIA
In der Sozialversicherung erstellen sogenannte Vertrauensärzte medizinische Gutachten für Behörden oder Sozialversicherungsträger. Sie untersuchen arbeitsunfähige Versicherte in Hinblick auf Dauer und Art ihrer Arbeitsunfähigkeit, entscheiden über Heilverfahren und sind als Rentengutachter tätig. Private Versicherungen beauftragen sogenannte Gesellschaftsärzte[4] unter anderem mit der Begutachtung von Personenschäden oder bei Lebensversicherungen. Die Tätigkeit des Gesellschaftsarztes unterscheidet sich teilweise von der Tätigkeit der Sozialmediziner.Überschneidungen existieren beispielsweise durch die Begutachtungen auf Arbeitsunfähigkeit. Gegenwärtig werden Gutachten bei Privatversicherungen von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen ohne spezielle Zusatzausbildung erstellt. Von Fachärzten innerhalb der Sozialversicherungen (MDK, DRV) wird in Deutschland normalerweise das Additivfach Sozialmedizin erwartet. Quelle: WIKIPEDIA




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