Experimentier- und Erprobungsklausel: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:




Diese Ausschlussklausel führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers:
'''Diese Ausschlussklausel führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers:'''<br />


«Nicht versichert sind Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend – z.B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder sonstiger Weise – erprobt waren.»<br />
«Nicht versichert sind Ansprüche, die daraus resultieren, dass Produkte und Leistungen, deren Verwendung oder Wirkung im Hinblick auf den konkreten Verwendungszweck nicht ausreichend – z.B. nicht dem Stand der Technik gemäß oder bei Software ohne übliche und angemessene Programmtests oder sonstiger Weise – erprobt waren.»<br />
45.224

Bearbeitungen

Navigationsmenü