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Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten (hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden), des vorvergangenen Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße/Rechengröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet. | Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten (hiervon ausgenommen sind die Vergütungen von Auszubildenden), des vorvergangenen Jahres, also des Jahres 2015, stellt jeweils die Bezugsgröße/Rechengröße dar. Aus dieser Bezugsgröße werden u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen errechnet. | ||
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== Gesetzliche Krankenversicherung == | == Gesetzliche Krankenversicherung == |