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Wird der Unfallverhütung zu wenig Beachtung geschenkt, haftet nahezu immer der Bauherr. Eine Schadenersatzforderung bedroht sehr schnell die Existenz sofern keine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Forderungen aufkommt. | Wird der Unfallverhütung zu wenig Beachtung geschenkt, haftet nahezu immer der Bauherr. Eine Schadenersatzforderung bedroht sehr schnell die Existenz sofern keine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Forderungen aufkommt. | ||
Selbst die Übertragung der Verpflichtungen auf Dritte wie den Bauleiter oder die ausführenden Firmen erweisen sich oftmals | Selbst die Übertragung der Verpflichtungen auf Dritte wie den Bauleiter oder die ausführenden Firmen, erweisen sich oftmals als unwirksam.<br /> | ||