45.224
Bearbeitungen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Prinzipiell müssen nach Bausparkassenverordnung auch Bauspardarlehen im Grundbuch abgesichert werden. Allerdings akzeptieren Bausparkassen auch nicht erstrangige Eintragungen im Grundbuch. '''Bei Darlehen bis zu 30.000 Euro dürfen Bausparkassen sogar auf die Absicherung im Grundbuch verzichten''' und ihren Kunden somit Kosten sparen. Diese Darlehen werden '''Blanko- oder Negativdarlehen''' genannt. | Prinzipiell müssen nach Bausparkassenverordnung auch Bauspardarlehen im Grundbuch abgesichert werden. Allerdings akzeptieren Bausparkassen auch nicht erstrangige Eintragungen im Grundbuch. '''Bei Darlehen bis zu 30.000 Euro dürfen Bausparkassen sogar auf die Absicherung im Grundbuch verzichten''' und ihren Kunden somit Kosten sparen. Diese Darlehen werden '''Blanko- oder Negativdarlehen''' genannt. | ||